Kostenlose Reparatur von Steinschlagschäden
bei bestehender Teilkaskoversicherung - auch bei
einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Das bedeutet für Sie:
Sie werden nicht höher eingestuft.
Ihr Schadensfreiheits-Rabatt bleibt unverändert.
Ihr Versicherungsbeitrag erhöht sich nicht.
keine Kosten !
Schauen Sie rein, so wirds gemacht.
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Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist kommt man um einen Austausch nicht herum.
Auch diesen Service bieten wir, und in nur einem Tag ist alles erledigt.
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